Letzter Wille Artenschutz
Das Bewusstwerden der eigenen Sterblichkeit und der Gedanke an den Tod sind Themen, mit denen sich niemand gerne auseinandersetzen möchte. Dennoch muss sich jeder früher oder später Gedanken darübermachen was nach dem Ableben mit seinem Nachlass geschehen soll. Der Mensch hat das Bedürfnis seine materiellen und ideologischen Werte weiterzugeben und damit etwas Bleibendes zu hinterlassen. Aufgrund dessen möchten viele Menschen mit ihrem Letzen Willen eine Gemeinnützige Organisation und damit z.B. den Naturschutz, unterstützen. Bedenken Sie die Serengeti-Park Stiftung mit Ihrem Erbe und engagieren Sie sich über den Tod hinaus für den Schutz bedrohter Tierarten und den Erhalt einzigartiger Lebensräume. Auf diese Weise haben auch nachfolgende Generationen die Möglichkeit sich an der Artenvielfalt und der Schönheit der Natur zu erfreuen.
Nähere Informationen und eine ausführliche Beratung zum Thema
Nachlassregelung erhalten Sie bei der Anwalts- und Notarkanzlei.
Rechtsanwälte und Notare
Erdmann, Schlüsselburg & Schulz
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